Update vom 25. Juni 2025
Bezahlbarer Wohnraum für Geringverdiener in Boppard
Es ist so weit – gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz entsteht bezahlbarer Wohnraum
Nach 15 Monaten intensiver Planung und Abstimmung ist es nun offiziell: Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat unserem Antrag zum Bau von 18 modernen Wohneinheiten für Geringverdiener in Boppard stattgegeben.
In etwa acht Wochen beginnen die Bauarbeiten – ein bedeutender Schritt hin zu mehr sozialem Wohnraum in unserer Region. Zusammen mit dem Land Rheinland-Pfalz schaffen wir bezahlbare und lebenswerte Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen, die dringend darauf angewiesen sind.
Dieses Projekt verkörpert nachhaltiges Bauen, soziale Verantwortung und regionale Zusammenarbeit. Die neuen Wohneinheiten werden nicht nur architektonisch ansprechend gestaltet sein, sondern auch energieeffizient und barrierearm umgesetzt – mit dem Ziel, langfristig Wohnqualität und Lebensperspektiven zu verbessern.
Wir danken allen Beteiligten für ihr Vertrauen und freuen uns darauf, dieses wichtige Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Boppard und der ISB zu realisieren.
Bleiben Sie informiert – wir werden Sie hier über den Baufortschritt auf dem Laufenden halten!
Update vom Januar 2024:
Liebe Interessenten,
wir möchten Ihnen heute eine wichtige Veränderung in unserem geplanten Immobilienprojekt „Hohlstraße 6 in Boppard“ mitteilen. Aufgrund von Marktveränderungen, wie beispielsweise den aktuellen Zinsentwicklungen und einer rückläufigen Nachfrage, haben wir uns dazu entschieden, unser geplantes Vorhaben anzupassen.
Ursprünglich hatten wir ein hochwertiges Immobilienprojekt mit Eigentums-wohnungen zum Verkauf geplant. Doch die derzeitigen Marktbedingungen erfordern von uns eine Veränderung, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Wir möchten Ihnen daher mitteilen, dass wir uns nun für den sozialen Wohnungsbau für „Geringverdiener“entschieden haben.
Maßgeblich für den Anspruch (Wohnberechtigungsschein) sind folgende Einkommensgrenzen nach § 13 ABS.2 LWOFG
Haushaltsgröße | Einkommens-grenze in € | Jahresbrutto-einkommen ca. in € | |
1 Person | 18.500 | 27.659 | |
2 Personen | 2 Erwachsene | 26.500 | 39.087 |
1 Erwachsener, 1Kind | 27.700 | 40.801 | |
3 Personen | 3 Erwachsene | 32.700 | 47.944 |
2 Erwachsene, 1 Kind | 33.900 | 49.659 | |
1 Erwachsener, 2 Kinder | 35.100 | 51.373 | |
4 Personen | 4 Erwachsene | 38.800 | 56.659 |
3 Erwachsene, 1 Kind | 40.000 | 58.373 | |
2 Erwachsene, 2 Kinder | 41.300 | 60.230 | |
1 Erwachsener, 3 Kinder | 42.500 | 61.944 | |
5 Personen | 5 Erwachsene | 45.000 | 65.516 |
4 Erwachsene, 1 Kind | 46.200 | 67.230 | |
3 Erwachsene, 2 Kinder | 47.400 | 68.944 | |
2 Erwachsene, 3 Kinder | 48.600 | 70.659 | |
1 Erwachsener, 4 Kinder | 49.900 | 72.516 |
Quelle: https://isb.rlp.de/foerderung/551.html#tab12492-1
Wir setzen dieses Projekt gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz um und möchten sicherstellen, dass auch Menschen mit begrenztem Budget ein schönes und komfortables Zuhause finden können.
Wir sind uns bewusst, dass diese Änderung möglicherweise Fragen aufwirft. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir mit derselben Hingabe und Leidenschaft an diesem Projekt arbeiten wie zuvor. Unser Ziel ist es, komfortable Wohnungen zu schaffen, die den Bedürfnissen unserer zukünftigen Mieterinnen und Mieter gerecht werden.
Wir sind zuversichtlich, dass dieses Projekt eine positive Auswirkung auf die Gemeinschaft haben wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Website regelmäßig, um über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Herzliche Grüße
Ihr KABIRA-Team